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Die Kosten für das betreute Wohnen belaufen sich auf:

  • Den Mietpreis (Kaltmiete) u. die Höhe der Nebenkosten bestimmt der Eigentümer.
  • Betreuungspauschale monatlich 80,00 € (eine Person) / 120,00 € (zwei Personen)
  • Weitere Kosten, wie bei jeder Mietwohnung
  • Hausnotruf: Nähere Auskünfte zu den Kosten des Hausnotrufgerätes des Roten Kreuzes erhalten Sie auf Nachfrage in der Verwaltung des Betreuten Wohnens. Bei einem Pflegegrad werden diese Kosten teilweise von der Pflegekasse übernommen.

Für die Kündigung des Mietverhältnisses gilt die gesetzliche Kündigungsfrist, außer es kann vor Ablauf ein für diese Wohnform geeigneter Nachmieter gefunden werden.

Kostenpflichtige Wahlleistungen

  • Hauswirtschaftliche Versorgung
  • Sozialstation
  • Bei Bedarf kann je nach Verfügbarkeit die Tagespflege bzw. Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden. Die jeweiligen Kosten können auf der Station nachgefragt werden
  • Teilnahme am Mittagstisch

Hauswirtschaftliche, pflegerische sowie medizinische Maßnahmen liegen im Verantwortungsbereich des Bewohners – sie werden von Mitarbeitern des Betreuten Wohnens und dem Personal der Tages- und Kurzzeitpflege nicht wahrgenommen.

 

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